Die Mitgliedschaft im Fischereiverein "Obere Saale" e.V. Hof ist
mittels Aufnahmeantrag bei der Vorstandschaft zu beantragen.
Aufnahmeanträge können Sie sich hier
downloaden.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der
Hauptausschuß.
Jedes Mitglied hat im Verein Rechte und Pflichten, die sich
aus der Satzung ergeben. Dem Mitglied stehen im Rahmen
der erteilten Erlaubnisscheine sämtliche Gewässer, die der Verein
bewirtschaftet für die Fischerei zur Verfügung.
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 15. Februar eines Jahres in
voller Höhe fällig. Ratenzahlungen für Mitgliedsbeiträge sind nicht
möglich.
Die Aufnahmegebühr ist nach der Aufnahme in den Verein
fällig. Sie kann auch in zehn Monatsraten zu je 27,-- EURO (bzw.
14,-- EURO) entrichtet werden.